Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten der ersten Stunden ohne weitere Formalitäten. Die Kosten regelmäßiger Behandlungstermine tragen die Versicherungen nur auf Antrag. Bei Langzeittherapien entscheidet ein externer Gutachter darüber, ob die Kosten übernommen werden. Die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen sind gleich und es ist keine private Zuzahlung notwendig. Auch die Nutzung von Videosprechstunden und digitaler Gesundheits - Apps (DiGA) wird vollständig von den Kassen getragen.
Der Umfang der Leistungen für Beihilfeberechtigte ähnelt dem der gesetzlichen Kassen. Je nach Umfang der Zusatzversicherung muss mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden. Private Krankenkassen haben, psychotherapeutische Behandlungen betreffend, verschiedenste Bedingungen in ihren Verträgen. Privat Versicherte sollten deshalb vor dem Ersttermin immer in ihrem Versicherungsvertrag überprüfen, welche psychotherapeutische Leistungen versichert sind. Es ist in der Regel mit einer Selbstbeteiligung zu rechnen.
Bei nicht gesetzlich Krankenversicherten und Selbstzahlern erfolgt die Berechnung des Honorars, wie gesetzlich vorgegeben, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Regelungen zur Übernahme der Kosten einer Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen und andere Kostenträger.
Informationen über den rechtlichen Rahmen einer Behandlung.