Kosten einer Behandlung
Alle Krankenkassen übernehmen, beim Vorliegen der Notwendigkeit, ohne weitere Formalitäten die Kosten für Probesitzungen ihrer Versicherten. Die Kosten einer analytischen bzw. tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und einer Psychotherapie mit der intensiven Einbeziehung einer Bezugsperson (Paartherapie) werden, ebenso wie bei einer Gruppenpsychotherapie, von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Allerdings ist dazu ein Antragsverfahren notwendig. Der Leistungsumfang ist dabei bei allen gesetzlichen Kassen identisch. Die Durchführung einer "klassischen" Psychoanalyse gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zur Einleitung einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie ist ein Antrag notwendig. Der Patient beantragt, ergänzt durch einen Bericht des Psychotherapeuten, bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten. Bei Therapien von mehr als 25 Stunden Dauer ist dann zusätzlich ein Gutachterverfahren notwendig. Ein von der Kasse bestellter Gutachter erhält einen anonymisierten Bericht des Therapeuten über den Patienten und entscheidet nach Aktenlage über die Kostenübernahme der beantragten Psychotherapie. Für den Fall, dass ein Patient die Kosten selbst tragen möchte, ist auch eine Behandlung als Selbstzahler möglich.
Die Regelungen der Beihilfestellen sind stark an die der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt. Private Krankenkassen dagegen haben eigene Verfahrens- und Vertragsregeln, die oft davon abweichen. Meistens werden die Kosten einer Behandlung von Beihilfestellen und Privatkassen nicht vollständig übernommen, sodass mit einer Selbstbeteiligung zu rechnen ist. Alle privat Versicherten sollten vor Beginn einer Therapie die entsprechenden Bedingungen ihres Versicherungsvertrages überprüfen.