Kosten einer Behandlung

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen beim Vorliegen der Notwendigkeit die Kosten für Probesitzungen. Die Kosten einer Psychotherapie werden von den Versicherungen auch getragen. Dazu ist ein Antragsverfahren notwendig. Der Leistungsumfang ist bei allen gesetzlichen Kassen identisch.

Zur Einleitung einer kassenfinanzierten Psychotherapie beantragt der Patient, ergänzt durch einen Bericht des Psychotherapeuten, bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten. Bei Therapien von mehr als 25 Stunden Dauer ist zusätzlich ein Gutachterverfahren notwendig. Ein von der Kasse bestellter Gutachter erhält einen anonymisierten Bericht des Therapeuten über den Patienten und entscheidet dann über die Kostenübernahme der beantragten Psychotherapie.

Für Beamte ist ein Antrag bei der Beihilfestelle notwendig. Die entsprechenden Regelungen sind an die der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt. Private Krankenkassen dagegen haben eigene Verfahrens- und Vertragsregeln, die oft davon abweichen. Die Kosten der Behandlung werden von Beihilfe und Privatkassen oft nicht voll übernommen, sodass mit einer Selbstbeteiligung zu rechnen ist. Alle privat Versicherten sollten vor Beginn einer Therapie die entsprechenden Bedingungen ihres Versicherungsvertrages überprüfen.

Eine Behandlung als Selbstzahler ist auch möglich, wobei das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet wird.

Weiterführende Hinweise zum Thema:
• Informationen für privat zahlende Patienten
• Gebührenordnung für Ärzte