Kosten einer Behandlung
Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Kosten für Probesitzungen. Auch die Kosten einer Psychotherapie werden von den Versicherungen prinzipiell übernommen. Dazu ist aber ein Antragsverfahren notwendig. Dabei ist der Leistungsumfang bei allen gesetzlichen Kassen gleich.
Zur Einleitung einer kassenfinanzierten Psychotherapie beantragt der Patient, ergänzt durch einen kurzen Bericht des Psychotherapeuten, bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten. Bei Therapien von mehr als 25 Stunden Dauer ist außerdem ein Gutachterverfahren vorgesehen. Ein von der Kasse bestellter Gutachter entscheidet dann über die Übernahme der Kosten für die beantragte Psychotherapie.
Auch Beihilfeberechtigte können, je nach Notwendigkeit, bis zu acht Probesitzungen wahrnehmen. Vor Beginn einer Behandlung ist dann aber immer eine Bewilligung der Beihilfestelle notwendig. Der Leistungsumfang ist dann ähnlich wie bei gesetzlichen Krankenkassen. Je nach Art der Zusatzversicherung müssen Beihilfeberechtigte aber mit einer Selbstbeteiligung rechnen.
Private Krankenkassen haben eigene Verfahrens- und Vertragsregeln. Die Kosten von Probesitzungen und Behandlungen werden oft nur begrenzt übernommen, sodass in der Regel mit einer Selbstbeteiligung zu rechnen ist. Privat Versicherte sollten vor Beginn einer Therapie unbedingt die entsprechenden Bedingungen ihres Versicherungsvertrages überprüfen. Auch eine Behandlung als Selbstzahler ist möglich.
Bei allen nicht gesetzlich Krankenversicherten wird das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Weiterführende Hinweise zum Thema:
• Informationen für privat zahlende Patienten
• Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)